1. Mai 2021

One-Stop-Shop Verfahren

Umsetzung des One-Stop-Shop Verfahrens ab dem 01.07.2021 in Shop und Warenwirtschaft.

Neues Umsatzsteuerverfahren

Zum 01.07.2021 tritt das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) in Kraft. Es ersetzt den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) und ist ein spezielles Besteuerungsverfahren in der Europäischen Union (EU) auf dem Gebiet der Umsatzsteuer. Inwiefern diese neue Regelung für Ihr Unternehmen relevant ist, welche Neuerungen sich daraus ergeben und wie wir unseren Online-Shop nexcelent.SHOP+ für die microtech büro+ Warenwirtschaft darauf vorbereitet haben, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Die Wichtigkeit des OSS-Verfahrens

Mit der Einführung des OSS-Verfahrens können Unternehmen, die Waren grenzüberschreitend innerhalb der EU verkaufen, ihre Mehrwertsteuer-Verpflichtungen in einem einzigen EU-Mitgliedstaat melden und bezahlen. In Deutschland können die Umsätze zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erklärt und auf elektronischem Wege übermittelt werden. Diese Vereinfachung bedeutet nicht nur weniger Bürokratie, sondern auch erhebliche Zeit- und Kosteneinsparungen, da die Notwendigkeit entfällt, sich in jedem Verkaufsland für die Umsatzsteuermeldung registrieren zu lassen.

OSS-Verfahren korrekt anwenden

Das OSS-Verfahren ist für Unternehmen, die an Privatkunden verkaufen und unter die in der Richtlinie dargestellten Umsatzschwellen fallen, verbindlich anzuwenden. Dies bedeutet, dass Ihre Umsätze in der Warenwirtschaft microtech büro+ gemäß des OSS-Verfahrens korrekt hinterlegt werden müssen. Auch unser Online-Shop nexcelent.SHOP+ ist in dieser Hinsicht überarbeitet worden.

Integration des OSS-Verfahrens

Bezüglich der richtigen Anwendung des OSS-Verfahrens müssen Sie sich für ihren Online-Shop nexcelent.SHOP+ keine Sorgen machen. Wir haben ihn so überarbeitet, dass das OSS-Verfahren bereits im Online-Shop integriert ist. Bestellungen werden also automatisch im richtigen Steuersatz berechnet und an die Warenwirtschaft microtech büro+ übergeben.

Eine Chance, die Sie nicht verpassen sollten

Das One-Stop-Shop Verfahren vereinfacht die Umsatzsteuererklärung von Unternehmen, die an Endverbraucher im EU-Ausland verkaufen. Dank der Integration des OSS-Verfahren in nexcelent.SHOP+ wird das Verfahren für Sie zum Kinderspiel. Wir empfehlen Ihnen ein Update Ihrer Shopsoftware, um von den Neuerungen direkt profitieren zu können. Sprechen Sie uns an!

Wir beraten Sie gern!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von NEXCELENT

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Themen: #microtech büro+  #nexcelent shop+  #one-stop-shop verfahrenvorheriger Beitragnächster Beitrag

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