In unsere Software nexcelent.SHOP+ können wir den günstigster Gesamtpreis der letzten 30 Tage anzeigen.
Die Preisangabenverordnung (PAngV), deren aktualisierte Fassung im Mai 2022 in Kraft treten wird, regelt die Art und Weise, wie Preise für Waren und Dienstleistungen angegeben werden müssen. Sie dient dem Zweck, Transparenz und Klarheit bei Preisinformationen sicherzustellen und Verbraucher vor irreführenden Preisangaben zu schützen. Was Sie gerade im Zusammenhang mit Preisermäßigungen beachten müssen, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.
Im Zuge der PAngV müssen ab Mai 2022 auch die vorherigen Preise offengelegt werden. Zusätzlich zu Ihrem Preis - und eventuell dem Streichpreis, falls Sie den Artikel als Angebot anbieten - müssen Sie nun außerdem noch den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angeben.
Wir sind in der Lage, in unserer Shopsoftware nexcelent.SHOP+ die geforderten Preisinformationen bei den Artikelinformationen mit dazustellen. Die entsprechenden Informationen kommen aus der Warenwirtschaft microtech büro+, sodass der Abgleich der Preisinformationen automatisch erfolgt.
Wie Sie sehen, haben Sie mit Ihrem Online-Shop nexcelent.SHOP+ keinerlei Mehraufwand damit, die geforderten Preisinformationen für Ihre Kunden anzuzeigen. Für Ihre Kunden stellt diese transparente Preisangabe einen großen Mehrwert dar, denn auf diese Weise können Verbraucher auf den ersten Blick feststellen, wie günstig ein Angebot ist. Das stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden.
Damit Sie auch in Zukunft alle rechtlichen Vorgaben befolgen, sollten Sie jetzt aktiv werden und Kontakt mit uns aufnehmen. Wir helfen Ihnen dabei, alles korrekt umzusetzen. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Rufen Sie gleich an!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von NEXCELENT
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