Pflicht zur Anredeauswahl auf Webseiten ist ein DSGVO-Verstoß - laut EuGH ein datenschutzrechtlicher Verstoß.
Das Urteil des EuGH sorgt für Aufsehen: Die verpflichtende Auswahl einer Anrede - etwa „Herr“ oder „Frau“ - stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Was bisher gängige Praxis war, ist nun rechtlich problematisch. Doch was bedeutet das konkret für Online-Shops, Kontaktformulare und Kundenkommunikation? Wir zeigen, warum jetzt Handlungsbedarf besteht - und wie Sie das Urteil rechtssicher umsetzen können.
Die Anrede-Auswahl ist kein nettes Extra, sondern ein datenschutzrechtlich relevantes Feld. Laut Urteil dürfen Nutzer nicht gezwungen werden, personenbezogene Angaben wie Geschlecht oder Anrede zu machen, wenn sie nicht absolut notwendig sind. Ein DSGVO-Verstoß kann kostspielig werden - Abmahnungen und Bußgelder sind keine Seltenheit. Deshalb gilt: Wer auf Nummer sicher gehen will, muss jetzt handeln und bestehende Prozesse prüfen.
Die IT-Recht Kanzlei informiert ausführlich über das Urteil:
Zum vollständigen Bericht
Das Urteil betrifft in der Praxis besonders Formulare im Online-Shop - etwa bei der Kundenregistrierung, im Checkout-Prozess oder bei der Newsletter-Anmeldung. Aber auch klassische Webseiten-Formulare, wie Kontaktanfragen oder Terminbuchungen, sind betroffen. In vielen Systemen ist die Anrede dort als Pflichtfeld voreingestellt. Prüfen Sie daher alle relevanten Bereiche und entfernen Sie die Anrede als Pflichtfeld um Abmahnungen zu vermeiden.
Viele unserer Kunden setzen auf unsere nexcelent.SHOP+ Shopsoftware - die gute Nachricht: Wir haben sofort auf das Urteil reagiert und unsere Software entsprechend angepasst. Die Anrede ist nun optional und vollständig DSGVO-konform. Für bestehende Installationen stellen wir ein Update bereit. So sichern Sie sich maximale Rechtssicherheit - ohne zusätzlichen Aufwand.
Datenschutz ist mehr als nur Pflicht - er ist ein Qualitätsmerkmal moderner Unternehmensführung. Wer gesetzliche Vorgaben ernst nimmt und schnell reagiert, stärkt das Vertrauen seiner Kundschaft und verschafft sich einen klaren Vorsprung gegenüber Mitbewerbern. Mit dem aktuellen Update unserer Shopsoftware sind Sie bestens gerüstet: rechtssicher, zuverlässig und auf dem neuesten Stand.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von NEXCELENT
Kontakt aufnehmenMehr erfahren
Themen: #nexcelent shop+ #neues urteil zur anrede
vorheriger Beitrag
zurück zur Übersicht